Beobachtete positive Praktiken aufzugreifen und zu verbreiten, sind nach dem Verständnis des österreichischen NPM ein wichtiges Element zur Förderung der Menschenrechte. Die beiden AutorInnen geben einen Einblick in die Erfahrungen aus der Tätigkeit der Kommission 2 der Volksanwaltschaft, die in Oberösterreich und Salzburg aktiv ist. (FN )
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

