Kann eine Pflegebedürftige zwar die täglichen Mahlzeiten selbsttätig einnehmen, bedarf sie aber während der Einnahme der Mahlzeit weitgehend permanent der Anleitung, Beaufsichtigung oder Motivation, so ist der volle Mindestwert für das Einnehmen von Mahlzeiten von 1 Stunde pro Tag zu berücksichtigen.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

