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Die Fallbesprechung in der Pflege

Pflegegeld & SozialrechtAufsatzMag. PhDr. Esther Kirchberger, BakkÖZPR 2017/42ÖZPR 2017, 72 - 73 Heft 3 v. 7.6.2017

Häufig wird Sexualität in der Pflege als ein Tabuthema behandelt. Die Pflege wird meist dabei auf den Bereich der Ausscheidungsorgane reduziert, oft mit der Problematik, dass dabei auch "sexuelle Gefühle" beim Gepflegten auftreten können. Zahlreiche Pflegehandlungen erfordern einen engen Kontakt zum Körper der zu pflegenden Person. Angesichts des engen Zusammenhangs von kann es nicht das Ziel sein, sexuelle Elemente aus den pflegerischen Begegnungen auszuklammern, sondern die Pflegenden zu befähigen, Grenzverläufe zu definieren und deren Beachtung durchzusetzen. (FN ) Die Fallbesprechung ist eine Möglichkeit, eine Enttabuisierung im Sinne einer größeren Selbstverständlichkeit in der Auseinandersetzung zum Thema Sexualität als herausfordernde Verhaltensweise in der Pflege herbeizuführen.

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