Der erste Entwurf des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes liegt nun vor und wie erwartet bleibt kein Stein auf dem anderen. Hinter der Bezeichnung "2. Erwachsenenschutz-Gesetz" verbirgt sich primär eine umfangreiche Reform des Sachwalterrechts, welche den Begriff des Sachwalters dann gar nicht mehr kennt.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

