Mit 1. 1. 2016 wurde das Pflegegeld linear über alle sieben Stufen um 2 % erhöht (§ 5 BPGG). So erfreulich diese erste Erhöhung nach sieben Jahren unzweifelhaft ist, kann sie nicht über die Problematik hinwegtäuschen, dass zwischenzeitig eine Erhöhung von über 30 % erforderlich wäre, (FN ) um den Wertverlust seit 1993 vollständig auszugleichen. Ein Ansinnen, das in Anbetracht der budgetären Situation und vor dem Hintergrund des massiven Ansteigens pflegebedürftiger Menschen unrealistisch ist. Das Ziel kann nur sein, ein weiteres Aufreißen dieser Kluft zu vermeiden.

