Durch Bestellung mittels Gerichtsbeschluss wird der Sachwalter nicht nur für die Erledigung genau definierter Angelegenheiten betraut, sondern auch mit der allgemeinen Personensorge für die Person mit psychischer oder intellektueller Beeinträchtigung beauftragt. Die konkrete Auswirkung für die Kontaktverpflichtung und das Bemühen um ärztliche und soziale Betreuung wird grundsätzlich und anhand von Beispielen diskutiert.

