Am 7. 7. wurden im Nationalrat nach zähen Verhandlungen und Kompromissen die GuKG-Novelle 2016 und das Gesundheitsberuferegister beschlossen. Das neue GuKG sieht im Wesentlichen eine dreistufige Ausbildung vor, wobei neben der Pflegeassistenz (früher Pflegehilfe) und dem gehobenen Dienst (diplomiertes Personal) die so genannte Pflegefachassistenz als Zwischenstufe neu eingeführt wird.

