Keine Rekurslegitimation (ehemaliger) vertretungsbefugter Angehöriger im Sachwalterumbestellungsverfahren. Wenn das Verfahren nach rechtskräftig erfolgter Sachwalterbestellung nur den Wechsel der Person des Sachwalters zum Gegenstand hat, ist § 127 AußStrG, wonach ein Rekursrecht gegen die Sachwalterbestellung ua auch vertretungsbefugten Angehörigen zukommt, nicht anwendbar.
4 Ob 116/15k

