Mit Art 7 Pflegevereinbarung zwischen Bund und Ländern (FN ) hat der Bund die Verpflichtung übernommen, eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung der Pflegepersonen zu ermöglichen. Meist weibliche pflegende Angehörige beenden oft ganz oder teilweise ihre Erwerbstätigkeit, um Angehörige zu pflegen. Andere wiederum nehmen deshalb eine Erwerbstätigkeit oft erst gar nicht auf. Lücken oder gänzliches Fehlen einer Altersversorgung wären die Folge. Aus diesem Grund bestehen für Pflegende die Möglichkeiten einer begünstigten Weiter- oder Selbstversicherung in der Pensionsversicherung. Dadurch können kostenlos Versicherungszeiten erworben werden. Diese Möglichkeiten werden in dieser Checkliste dargestellt.

