Vor kurzem fand sich in einigen Medien eine kurze Notiz, dass der Verfassungsgerichtshof einer Beschwerde nicht Folge gegeben hätte, die ein pensionierter Beamter wegen der Vorschreibung von Beiträgen zur Pensionsversicherung aufgrund von Einkünften aus seiner Vortragstätigkeit erhoben hatte.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

