Das HeimAufG enthält zwar keine ausführlichen Regelungen über die Unterbindung der Ortsveränderung mit dem Willen eines Bewohners. Dennoch knüpft das Gesetz an eine derartige Einschränkung der persönlichen Freiheit einige wichtige Aufgaben, vor allem Dokumentations- und Verständigungspflichten. Mitunter ist in der Praxis unklar oder strittig, wer diese wahrzunehmen hat.

