Eine der häufigsten Fehlerquellen bei der Pflegegeldeinstufung ist die Nichtbeachtung des Umstands, dass geistig und/oder psychisch Beeinträchtigte eine lebensnotwendige Verrichtung zwar noch rein körperlich selbsttätig vornehmen, sie dabei aber nicht alleingelassen werden können, sondern angeleitet und/oder beaufsichtigt werden müssen.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

