Nachdem seit 1. 1. 2012 erstmals auch Pflegefachkräfte in der Pflegegeldeinstufung eingesetzt werden dürfen, erfolgte nunmehr eine weitere Ausdehnung des Einsatzbereichs. Die Absolvierung eines Zertifizierungslehrgangs bei der Österreichischen Akademie für ärztliche und pflegerische Begutachtung ist Voraussetzung dafür.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

