War bei Einführung des Pflegegeldes im Jahr 1993 noch das ärztliche Gutachten als Grundlage der Pflegegeldeinstufung in der Einstufungsverordnung (EinstV) verpflichtend vorgesehen, so führte eine Novelle der EinstV im Jahr 2012 dazu, dass Pflegefachkräfte seit 1.
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