Arbeitszeit. Keine Anwendung des Arbeitszeitgesetzes auf Lehrkräfte oder Erziehungskräfte sowie Unterrichtsanstalten oder Erziehungsanstalten.
9 Ob A 91/14v
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Arbeitszeit. Keine Anwendung des Arbeitszeitgesetzes auf Lehrkräfte oder Erziehungskräfte sowie Unterrichtsanstalten oder Erziehungsanstalten.
9 Ob A 91/14v
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