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Sind "Eventualdienste" zulässig?

GuKG, Arbeitsrecht & AnstaltenrechtFragen aus der PraxisAufsatzDr. Klaus Mayr, LL.MÖZPR 2014/91ÖZPR 2014, 138 Heft 5 v. 1.5.2014

In letzter Zeit werden immer öfter sogenannte "Eventualdienste" im Dienstplan eingetragen. Wenn nun jemand ausfällt, wird der "Eventualdienst" zum aktiven Dienst geholt, wenn nicht "entfällt" er.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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