Angesichts des verunglückten , der massiven medialen Berichterstattung darüber sowie des Diebstahls seiner Krankenakte wird erneut die Bedeutung der Verschwiegenheitspflicht der Gesundheitsberufe und deren Wichtigkeit vor Augen geführt. Dies soll zum einen zum Anlass genommen werden, die Kriterien der Verschwiegenheitspflicht der Pflegeberufe aufzuzeigen und darzulegen, dass prominenten Personen kein verminderter Geheimnisschutz zukommt. Zum anderen soll neben etwaigen Unterschieden zum Ärztegesetz insb auch auf die vielfach in der Praxis nicht bewussten weiteren Pflegefachkräfte unterliegenden Verschwiegenheitsbestimmungen eingegangen werden.

