ELGA ist seit Beginn des Jahres 2014 in aller Munde und das, obwohl noch gar keine Gesundheitsdaten in ELGA verfügbar sind. Anlass dafür ist vielmehr die Möglichkeit, bereits ein Jahr vor der tatsächlichen Inbetriebnahme von ELGA der Teilnahme daran widersprechen zu können. Krankenanstalten und Pflegeheime sind so genannte ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter, die - laut Gesetz - ab 1. 1. 2015 ELGA zu verwenden haben. Was dies im Detail für die genannten Einrichtungen bedeutet, ist Gegenstand des folgenden Artikels.

