Mit der Novellierung der Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz (§ 8) wurde ab 1. 1. 2012 erstmals die Möglichkeit geschaffen, bei Entscheidungen über die Neubemessung des Pflegegeldes generell ein Sachverständigengutachten von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege zugrunde zu legen.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

