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Darf der Einrichtungsträger diplomierte Sozialbetreuer mit der Anordnung von pflegerischen Freiheitsbeschränkungen betrauen?

HeimAufG, UbG & SachwalterrechtFragen aus der PraxisAufsatzHR Dr. Hans Peter ZierlÖZPR 2014/55ÖZPR 2014, 88 Heft 3 v. 1.3.2014

Nein! Eine Freiheitsbeschränkung darf nur aufgrund der Anordnung einer dazu befugten Person vorgenommen werden (§ 5 Abs 1 HeimAufG). Für Freiheitsbeschränkungen durch Maßnahmen im Rahmen der Pflege ist ein mit der Anordnung derartiger freiheitsbeschränkender Maßnahmen von der Einrichtung betrauter Angehöriger des .

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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