Klare Worte vom Obersten Gerichtshof (OGH) zum Ausgang ins Freie. Das allen Untergebrachten grundsätzlich zustehende Recht, zumindest eine Stunde am Tag ins Freie gehen zu dürfen, bringt in der Praxis immer wieder Probleme. Der OGH hat nunmehr unmissverständlich ausgesprochen, nach welchen Kriterien hier zu entscheiden ist - und nach welchen nicht (7 Ob 14/14f).
7 Ob 14/14f

