Übergangsbestimmung Budgetbegleitgesetz 2011 - eine überraschende Entscheidung des OGH. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 (BGBl I 2010/111) wurde der Zugang zu den Pflegegeldstufen 1 (Pflegebedarf von mehr als 60 statt mehr als 50 Stunden) und 2 (mehr als 85 statt mehr als 75 Stunden) erschwert. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte sich in dieser Entscheidung mit einer Frage des Übergangsrechts für Personen, die bereits vor dem 1. 1. 2011 Pflegegeld bezogen haben und deren Pflegebedarf sich nach dem 1. 1. 2011 reduziert hat, auseinanderzusetzen. Das Ergebnis überrascht.

