Pflegegeld bei Auslandsaufenthalt. Der Anspruch auf Pflegegeld setzt einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland voraus. Der Grund für den Auslandsaufenthalt ist in der Regel nicht maßgeblich.
10 Ob S 191/13f
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

