Ohne die Verwendung personenbezogener Daten (insb sensibler Gesundheitsdaten) wäre eine zielgerichtete Betreuung im Heim- und Pflegealltag nicht vorstellbar. Zum Schutz vor Missbrauch und zur Wahrung der Rechte der Betroffenen muss die Verwendung dieser Daten nicht nur zulässig, sondern auch transparent und überprüfbar sein. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber besondere Meldepflichten geschaffen, deren Nichterfüllung unter Strafe steht.

