Die steigende Lebenserwartung der Menschen sowie die Zunahme formalrechtlicher Anforderungen in der sozialen Wohlfahrt haben in den letzten Jahren sowohl einen gravierenden Anstieg der Sachwalterschaftsbestellungen als auch eine Überlastung der Gerichte und einen Anstieg öffentlicher Kosten zur Folge. Da auch die Schutzwirkung der Sachwalterschaft und die Autonomie der Betroffenen als gefährdet angesehen wurde, wurde mit der durch das Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006 (SWRÄG) eingeführten Vorsorgevollmacht eine Alternative zur Sachwalterschaft geschaffen, um der Überlastung der Gerichte und der öffentlichen Verwaltung entgegenzuwirken, aber auch um dem Rechtsschutzgedanken betroffener Menschen zu entsprechen. (FN ) In diesem Beitrag wird die Vorsorgevollmacht überblickshaft dargestellt. Weiters werden Situationen aufgezeigt, in denen die Vorsorgevollmacht vor allem im Pflegebereich von Bedeutung ist.

