Zur Prävention von Missbrauch und Gewalt kontrolliert die Volksanwaltschaft Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Ein Schwerpunkt betrifft dabei die Anwendung von Freiheitsbeschränkungen. Im Zuge ihrer Arbeit konnte die Volksanwaltschaft in mehreren Fällen die Auswirkungen des unterschiedlichen Rechtsschutzes für Kinder und Jugendliche mit Behinderung dokumentieren.

