Budgetbegleitgesetz 2011 - Maßgeblicher Pflegebedarf bei Weitergewährung. In den gegenständlichen Entscheidungen nahm der OGH erstmals zur Frage Stellung, ob im Zuge einer Weitergewährung von Pflegegeld, welches vor dem 1. 1. 2011 befristet gewährt wurde, nunmehr für die Stufen 1 und 2 ein Pflegebedarf von mehr als 60 bzw mehr als 85 Stunden oder weiterhin ein solcher von lediglich mehr als 50 bzw mehr als 75 erforderlich ist.

