Honorierung von Pflegefachkräften als Gerichtsgutachter. Gem § 8 Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz (EinstV) idF BGBl II 2011/453 können in einem Pflegegeldverfahren aufgrund eines Erhöhungsantrags seit 1. 1. 2012 auch Pflegefachkräfte als Gutachter herangezogen werden. Dies trifft auch auf das sozialgerichtliche Verfahren zu. Das Oberlandesgericht Innsbruck hatte sich nunmehr - soweit überschaubar erstmals - als in Gebührensachen letzte Instanz mit der Honorierung dieser gutachterlichen Tätigkeit zu beschäftigen.

