Seit Inkrafttreten des Bundespflegegeldgesetzes im Jahr 1993 war zunächst zwingend jeder Entscheidung über einen Erst- oder Erhöhungsantrag ein ärztliches Gutachten zugrunde zu legen.
Ab 1. 1.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Seit Inkrafttreten des Bundespflegegeldgesetzes im Jahr 1993 war zunächst zwingend jeder Entscheidung über einen Erst- oder Erhöhungsantrag ein ärztliches Gutachten zugrunde zu legen.
Ab 1. 1.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
