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Kann der (gesetzliche) Vertreter eines psychisch kranken oder geistig behinderten Menschen dessen Wohnort bestimmen?

Haftung, Kosten & QualitätFragen aus der PraxisAufsatzHR Dr. Hans Peter ZierlÖZPR 2013/66ÖZPR 2013, 96 Heft 3 v. 1.3.2013

Als (gesetzliche) Vertreter einer volljährigen psychisch kranken oder geistig behinderten Person kommen primär ein Vorsorgebevollmächtigter, ein vertretungsbefugter nächster Angehöriger oder ein Sachwalter in Frage.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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