Am 1. 7. 1993 ist das Bundespflegegeldgesetz in Kraft getreten. Gleichzeitig verpflichteten sich die Länder gleichlautende Pflegegeldgesetze zu beschließen und Mindeststandards für ihre sozialen Dienste festzulegen. Vor diesem Meilenstein in der österreichischen Sozialgesetzgebung war aber ein weiter Weg zurückzulegen.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

