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Wie ist Anwesenheitsbereitschaft hinsichtlich Arbeitszeit und Entgelt zu behandeln?

GuKG, Arbeitsrecht & AnstaltenrechtFragen aus der PraxisAufsatzDr. Klaus Mayr, LL.MÖZPR 2013/50ÖZPR 2013, 74 Heft 3 v. 1.3.2013

Es wurde uns folgender Sachverhalt aus einem Tiroler Bezirkskrankenhaus mitgeteilt:

Der Dienst beginnt um 8 Uhr und dauert bis 12.30 Uhr. Dann wird er mit einer (echten) Pause bis 16 Uhr unterbrochen.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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