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Schutzmaßnahmen für das Krankenpflegepersonal nach dem NSchG

GuKG, Arbeitsrecht & AnstaltenrechtAufsatzMag. Karl BrandstetterÖZPR 2013/29ÖZPR 2013, 36 - 38 Heft 2 v. 1.2.2013

Arbeitnehmer in der Krankenpflege sind besonders belastenden Arbeitsbedingungen ausgesetzt. Die Behandlungs- und Betreuungsarbeit zu jeder Tages- und Nachtzeit fordert dem Krankenpflegepersonal sowohl in physischer als auch psychischer Hinsicht enorm viel ab. Im Zuge einer Novelle des Nachtschwerarbeitsgesetzes, das am 1. 1. 1993 in Kraft trat, wurden für das Krankenpflegepersonal berufsspezifisch entlastende Maßnahmen in Form von Zeitguthaben geschaffen. Zum Teil kommt für diesen Personenkreis auch ein vorzeitiger Pensionsantritt in Form der Schwerarbeitspension in Betracht.

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