Aufgrund der EU-Richtlinie 2010/32 hat der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eine sogenannte Nadelstichverordnung erlassen. Der Umgang mit Spritzen, Nadeln, Kanülen ist im Pflegebereich alltäglich, sodass man sich auf den ersten Blick fragt, was mit dieser neuen Verordnung bezweckt wird.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

