Folgende Fallkonstellation steht zur Diskussion: Eine pflegebedürftige Person mit fortgeschrittener Demenz ist grundsätzlich noch in der Lage, das Essen selbständig einzunehmen. Sie vergisst jedoch häufig, dass bzw ob sie schon gegessen hat, sie nimmt Nahrungsmittel mit in die Wohngemeinschaft, versteckt diese, verteilt sie an andere Bewohner oder wirft Nahrungsmittel gar aus dem Fenster.

