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Weitergewährung von Bundespflegegeld an Subsidiär Schutzberechtigte

Pflegegeld & SozialrechtRechtsprechungJudikaturDr. Martin GreifenederÖZPR 2013/126ÖZPR 2013, 177 - 178 Heft 6 v. 12.9.2013

Weitergewährung von Bundespflegegeld an Subsidiär Schutzberechtigte. Personen, denen nach einer zwischenzeitig abgeschafften landespflegegeldgesetzlichen Härtefallsregelung befristet Pflegegeld gewährt wurde, haben nach dem Bundespflegegeldgesetz bei Erfüllung der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen Anspruch auf Weitergewährung von (nunmehr) Bundespflegegeld.

10 Ob S 108/13z

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