Im moralischen Sinne ist die Unterstützung bei Pflegemaßnahmen zu Hause oder gar die gänzliche Übernahme dieser Arbeiten rund um die Uhr für unsere Gesellschaft als wichtig und unerlässlich anzusehen. In einer Entscheidung vom 18. 10. 2012 hat aber der Unabhängige Finanzsenat einem Verein aus dem Pflegebereich die Gemeinnützigkeit versagt (UFSL, RV/0133-L/09). Aus diesem Anlass soll die Frage der Gemeinnützigkeit im Zusammenhang mit dem Thema "Pflege" näher betrachtet werden.

