Rechtsstellung des Einrichtungsleiters im gerichtlichen Überprüfungsverfahren. Der Oberste Gerichtshof (OGH) befasste sich in seiner Entscheidung vom 23. 5. 2013, 7 Ob 88/13m, mit der formalen und materiellen Rechtsstellung des Leiters einer Einrichtung im gerichtlichen Überprüfungsverfahren nach dem HeimAufG (Rechtsmittelrecht, Anmeldung des Rekurses, Verhältnis zum Einrichtungsträger). Der Beschluss des OGH enthält ferner einen interessanten Hinweis auf den Rechtscharakter einer vom Gericht vorgeschriebenen Auflage für die Zulässigerklärung einer Freiheitsbeschränkung. Das Landesgericht (LG) Feldkirch behandelte weiters die Frage, ob der Einrichtungsleiter bei Vorschreibung einer Auflage eine Rechtsmittellegitimation hat (siehe Anmerkung).

