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Wer darf eine Freiheitsbeschränkung in Aussicht stellen?

HeimAufG & UbGFragen aus der PraxisAufsatzHR Dr. Hans Peter Zierl, Dr. Martin GreifenederÖZPR 2012/97ÖZPR 2012, 122 Heft 4 v. 1.4.2012

Mit dem "In-Aussicht-Stellen" einer Freiheitsbeschränkung wird der für die Namhaftmachung von Bewohnervertretern nach der Lage der Einrichtung örtlich zuständige Verein (§ 1 VSPBG) von Gesetzes wegen (§ 8 Abs 2 HeimAufG) Vertreter des Bewohners.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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