Bisher ist im Einzelnen ungeklärt, wann der Träger einer Krankenanstalt dem Bedarf an ausreichender Personalausstattung entsprochen hat. Ist diese unzureichend, dann droht eine Haftung wegen Organisationsverschuldens. Die Konkretisierung der erforderlichen Sorgfalt könnte, abgesehen von Vertrag und Spezialgesetzen, auch durch eine ÖNORM erfolgen.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

