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Antifolterkonvention - Die Volksanwaltschaft als Kontrollorgan von Heimen und Krankenanstalten

HeimAufG & UbGAufsatzHR Dr. Hans Peter ZierlÖZPR 2012/63ÖZPR 2012, 86 - 87 Heft 3 v. 1.3.2012

Nach dem am 10. 1. 2012 im BGBl I 2012/1 kundgemachten OPCAT-Durchführungsgesetz, das am 1. 7. 2012 in Kraft treten wird, ist die Volksanwaltschaft mit den von ihr eingesetzten Kommissionen berufen, unter anderem Alten- und Pflegeheime, Krankenanstalten sowie Einrichtungen für beeinträchtigte Menschen zu kontrollieren. Derartige Stellen gelten nämlich im Sinn dieses Gesetzes als "Orte der Freiheitsentziehung", zumal hier aufgrund des HeimAufG oder des UbG die persönliche Freiheit von Menschen beschränkt werden kann. Zugleich hat der Gesetzgeber die Grundlage für die Durchführung der UN-Behindertenrechtskonvention geschaffen.

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