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Rechtsnatur der Anordnung von Freiheitsbeschränkungen

Pflegegeld & SozialrechtRechtsprechungJudikaturDr. Martin GreifenederÖZPR 2012/59ÖZPR 2012, 83 Heft 3 v. 21.7.2011

Rechtsnatur der Anordnung von Freiheitsbeschränkungen. Bei Personen, denen Pflegegeld rechtskräftig nach der bis 31. 12. 2010 geltenden Rechtslage zuerkannt wurde, sind auch im Herabsetzungs- bzw Entzugsverfahren weiter die "alten", bis 31. 12. 2010 gültigen (günstigeren) Zeitwerte der Stufen 1 und 2 anzuwenden.

7 Rs 94/11m

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