Rechtsnatur der Anordnung von Freiheitsbeschränkungen. Bei Personen, denen Pflegegeld rechtskräftig nach der bis 31. 12. 2010 geltenden Rechtslage zuerkannt wurde, sind auch im Herabsetzungs- bzw Entzugsverfahren weiter die "alten", bis 31. 12. 2010 gültigen (günstigeren) Zeitwerte der Stufen 1 und 2 anzuwenden.
7 Rs 94/11m

