Umwandlung des Pflegegeldes in Sachleistungen. Sowohl über den Ersatz des Pflegegeldes durch Sachleistungen wegen drohender Verwahrlosung als auch über das Ruhen des Pflegegeldanspruchs, wenn derartige Sachleistungen grundlos verweigert werden, ist mit Bescheid abzusprechen.
11 Rs 61/11m

