Ab 1. 7. 2012 gibt es strengere Maßstäbe für die Auswahl, Aus- und Fortbildung der Sachverständigen sowie den Inhalt der Pflegegeldgutachten. Ziel der Maßnahmen ist die Erreichung eines hohen Qualitätsstandards mit fehlerfreien Gutachten in Pflegegeldangelegenheiten der Sozialversicherungsträger.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

