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Kein Anspruch auf ein bestimmtes Ausmaß der Hilfe

Haftung, Kosten & QualitätRechtsprechungJudikaturHon.-Prof. Dr. Matthias NeumayrÖZPR 2012/46ÖZPR 2012, 64 Heft 2 v. 23.1.2012

Kein Anspruch auf ein bestimmtes Ausmaß der Hilfe. Nach § 26 NÖ SHG hat eine Person mit besonderen Bedürfnissen im Rahmen der Hilfe zur sozialen Eingliederung keinen Anspruch auf Gewährung einer bestimmten Maßnahme; die Auswahl ist der Behörde überlassen.

2010/10/0095

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