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Kann eine Zustimmung zur Freiheitseinschränkung gemäß HeimAufG widerrufen werden?

HeimAufG & UbGFragen aus der PraxisAufsatzHR Dr. Hans Peter ZierlÖZPR 2012/123ÖZPR 2012, 154 Heft 5 v. 1.5.2012

Ja! Die Zustimmung (auch Einwilligung genannt) zur Einschränkung der körperlichen Bewegungsfreiheit kann jederzeit widerrufen werden. Dabei genügt sogar ein konkludentes (schlüssiges) Verhalten des Bewohners.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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