Seit 1. 7. 2012 fällt in die Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft nunmehr auch der Schutz und die Förderung der Menschenrechte, unter anderem in Alten- und Pflegeheimen, in sonstigen Behinderteneinrichtungen, aber auch in Krankenanstalten. Dieser Beitrag beleuchtet diesen neuen Aufgabenbereich näher und erläutert auch das Verhältnis zu anderen bestehenden Kontrolleinrichtungen, beispielsweise nach dem Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG) bzw nach dem Unterbringungsgesetz (UbG).

