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Wie können Zeitguthaben für geleistete Nachtdienste verbraucht werden?

GuKG, Arbeitsrecht & AnstaltenrechtFragen aus der PraxisAufsatzDr. Klaus Mayr, LL.MÖZPR 2011/9ÖZPR 2011, 10 Heft 1 v. 1.1.2011

Arbeitnehmer in Krankenanstalten und auf Pflegestationen in Pflegeheimen, welche in der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr mindestens sechs Stunden auf in § 2 Abs 1 Z 1 bis 17 Nachtschwerarbeitsgesetz-Novelle 1992 genannten Stationen beschäftigt sind und während dieser Zeit unmittelbar Betreuungs- und Behandlungsarbeit für Patienten leisten, leisten Nachtschwerarbeit.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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