Der 1. 1. 2012 stellt eine große Zäsur im österreichischen Pflegegeldsystem dar. Das Ende des Landespflegegeldes bedeutet nicht nur eine drastische Reduktion der Entscheidungsträger, sondern auch, dass Gesetzgebung und Vollziehung künftig einheitlich beim Bund liegen und alle Pflegebedürftigen nach einer einheitlichen Rechtsgrundlage, dem Bundespflegegeldgesetz (BPGG) und der Einstufungsverordnung (EinstV) eingestuft werden.Diese Änderungen werden im Folgenden dargestellt, ein besonderes Augenmerk gilt hierbei den Übergangsbestimmungen, also der Übertragung der bisherigen Landespflegegeldbezieher ins System des Bundespflegegeldes.

