Während des laufenden Verfahrens auf Gewährung oder Erhöhung von Pflegegeld kommt es in der Praxis vor, dass der Pflegebedürftige stirbt. Das Verfahren ist durch den Tod des Pflegebedürftigen unterbrochen und kann nur mit einem Fortsetzungsantrag weitergeführt werden. Anhand eines Musterantrags werden die Fortsetzungsvoraussetzungen dargestellt.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

